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AGB für Unterkunftsvermittlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mieter mit Wohnsitz in Deutschland
1. Allgemeines Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen (im folgenden auch «Vertragspartner» genannt) und dem jeweiligen Vermieter. Eifel-Unterkunft ist dementsprechend nicht Ihr Vertragspartner, sondern lediglich, Vermittler (Buchungsstelle). Vor Ort wird der Leistungsträger (Schlüsselhalter) als Ansprechpartner für Sie tätig. 2. Abschluss des Vertrages 2.1 Mit der Anfrage beauftragen Sie uns den Abschluss eines Mietvertrages über das von Ihnen ausgewählte Objekt verbindlich vorzunehmen. Die Anmeldung kann online, schriftlich, mündlich oder fernmündlich in bei Eifel-Unterkunft vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt auch für alle darin benannten Teilnehmer. Für deren Vertragsverpflichtung haben Sie als unser Auftraggeber wie für Ihre eigene Verpflichtung einzustehen, sofern Sie sie durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. 2.2 Der Vertrag kommt mit Zustellung der Buchungsbestätigung zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist darin ein neues Angebot zu sehen, an das wir uns für die Dauer von 10 Tagen gebunden halten. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären. 3. Bezahlung/Sicherungsschein Zahlungen des Vertragspartners werden grundsätzlich vor Ort beim Vermieter geleistet. Sollte der Vermieter eine Anzahlung verlangen, sendet der Vermieter eine eigene Buchungsbestätigung. 4. Leistungen/Preise 4.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Vermieter unter www.eifel-unterkunft.de 4.2 Die jeweiligen Preise sind vom Vermieter festgelegt und werden unter www.eifel-unterkunft.de angeboten. 4.3 Die angebotenen Preise sind Endpreise, sofern es bei den Vermietern nicht anders angegeben.. In Einzelfällen wird die Energie durch Verbrauchsmessung berechnet; dies ist in der Leistungsbeschreibung vermerkt. Endreinigung, Wäsche und Ortstaxe sind – sofern nicht anders vereinbart – ebenfalls im Preis inbegriffen, andernfalls in der Preisangabe gesondert ausgewiesen. Nicht im Mietpreis enthalten und an Ort und Stelle zu bezahlen sind vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen (z. B. zusätzliche Reinigung, zusätzliche Bettwäsche, Kaminholz usw.). Hotelpreise sind grundsätzlich Endpreise.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden sollten und die vom Vermieter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vertraglich zugesagten Leistung nicht beeinträchtigen. Andernfalls haben Sie das Recht, innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Alternativ können Sie die Zurverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen Mietobjektes verlangen, wenn wir in der Lage sind, ein solches Mietobjekt ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag werden bereits erfolgte Zahlungen umgehend rückvergütet. 5.2 Die Gewährleistungsansprüche bleiben von der Änderung unberührt. 5.3 Der jeweilige Vermieter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung oder Einführung von Steuern oder Abgaben für von uns zu erbringende Leistungen oder einer Änderung der für das Mietobjekt einschlägigen Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Teilnehmer auf den Mietpreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Mietbeginn mehr als 4 Monate liegen. 5.4 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Preises oder einer Änderung einer wesentlichen Leistung wird der Vermieter Sie als Vertragspartner unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen ab dem 22. Tag vor Mietbeginn sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie innerhalb von fünf Tagen nach Kenntnisnahme von der Preiserhöhung berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Alternativ können Sie die Zurverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen Mietobjektes verlangen, wenn wir in der Lage sind, ein solches ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. 6. An- und Abreise/ Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes 6.1 An- und Abreisedaten erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung.. Sollte der Vertragspartner später als 19.00 Uhr anreisen, ist der Schlüsselhalter rechtzeitig darüber zu informieren (die Adresse und die Kommunikationsnummern des Schlüsselhalters ist den Unterlagen zu entnehmen). Kann das Objekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernommen werden, z. B. infolge erhöhten Verkehrsaufkommens, Streiks usw. oder aus persönlichen Gründen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Gleiches gilt, wenn Sie als Vertragspartner das Objekt vorzeitig verlassen. 6.2 Die Verlängerung des Aufenthalts ist rechtzeitig mit dem Vermieter abzustimmen. 7. Rücktritt/Umbuchungen/ Ersatzperson 7.1 Sie sind jederzeit vor Reisebeginn zum Rücktritt berechtigt. Maßgebend für die Höhe der anfallenden Rücktrittsgebühren ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns als Reiseveranstalter. Die Rücktrittsgebühren betragen: Die Rücktrittsgebühren legt der jeweilige Vermieter fest. Sie erhalten die Rücktrittsbedingungen mit der Buchungsbestätigung. Abweichend von diesen pauschalierten Rücktrittsgebühren bleibt Ihnen als Vertragspartner das Recht des Nachweises eines geringeren Schadens unbenommen. 7.2 Bis zum Beginn der Mietzeit können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt (Ersatzmieter). Der Vermieter ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, wenn seiner Teilnahme besondere Mieterfordernisse, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 7.3 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und der Dritte als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 7.4 Sofern Sie einen geeigneten Ersatzmieter stellen oder eine Weitervermietung durch den Vermieter erfolgt, entfallen die Rücktrittskosten für den Zeitraum der Weitervermietung. 7.5 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. 8. Höhere Gewalt Beide Vertragspartner, also Sie und der Vermieter, sind berechtigt, vom Vertrag vor Mietbeginn zurückzutreten oder den Vertrag nach Mietbeginn zu kündigen, wenn bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände, wie z.B. Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen etc. den Aufenthalt im Mietobjekt unmöglich machen, erheblich beeinträchtigen, erschweren oder gefährden. Bereits bezahlte Gelder werden zurückbezahlt. Wir können jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 9. Pflichten des Vertragspartners 9.1 Der Vertragspartner sowie die übrigen Teilnehmer haben das Mietobjekt, sein Inventar und – sofern vorhanden – die Gemeinschaftseinrichtungen sorgfältig zu behandeln. Etwaig bestehende Hausordnungen sind zu beachten, insbesondere ist Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen. 9.2 Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten Zahl von Personen belegt werden. Zusätzliche Personen können vom Schlüsselhalter abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden. 9.3 Verursacht der Vertragspartner oder ein Teilnehmer einen Schaden am Mietobjekt, ist dieser unverzüglich dem Schlüsselhalter zu melden. Er haftet für alle von ihm oder den übrigen Teilnehmern während der Mietzeit verursachten Schäden. 10. Mängelanzeige 10.1 Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere besteht die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich beim Schlüsselhalter anzuzeigen. 10.2 Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Sollte sich das Objekt nicht in vertragsgemäßem Zustand befinden oder Sie oder ein anderer Teilnehmer einen Schaden erleiden, so können Sie Abhilfe verlangen. In diesem Fall haben Sie sich als Vertragspartner unverzüglich an den Vermieter mit der Bitte um Abhilfe zu wenden. Falls dieser den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beheben oder den Schaden beseitigen kann, haben Sie sich an uns als Vermittler zu wenden, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, um die Beanstandung zu überprüfen sowie die Leistungsstörung zu beseitigen oder adäquaten Ersatz zu schaffen. 10.3 Vermieter, Schlüsselhalter sind berechtigt Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Vertragspartner innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Mietende an den Vermieter schriftlich geltend zu machen. Voraussetzung eines Anspruches ist, dass die Leistungen bzw. von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, der Mangel unverzüglich angezeigt wurde und eine Abhilfe nicht erfolgte bzw. nicht möglich war. 10.4 Ist die Leistung durch Mängel des Mietobjektes ganz erheblich beeinträchtigt, so ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass er uns unter angemessener Fristsetzung zur Abhilfe aufgefordert hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist. 11. Haftung/Verjährung 11.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Mietobjekte, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Prospekt bzw. der Änderungen nach Ziffer 4 und die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen. 11.2 Die Haftung für andere als Personenschäden (z. B. Sach- und Vermögensschäden) ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und derVermieter für einen dem Vertragspartner entstandenen Schaden wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers allein verantwortlich sind. 11.3 Ein Schadensanspruch ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist. 11.4 Für Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag wird unabhängig von der erforderlichen Geltendmachung der Ansprüche nach einem Monat (vgl. Ziffer 10 3. Absatz) eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Die Verjährung beginnt an dem Tag des vertraglich vorgesehenen Mietendes. Die Verjährung ist nach Geltendmachung solcher Ansprüche bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Fortsetzung der Verhandlungen schriftlich ablehnen. 12. Sonstiges 12.1 Dieser Vertrag bestimmt sich nach deutschem Recht. 12.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für vorliegende allgemeine Vertragsbedingungen.
Heimbach, 01.01.2008 Eifel-Unterkunft
A G B F Ü R V E R M I E T E R
Zusätzlich zu den o.a. AGB gelten für Vermieter die jeweiligen Vermittlungsvereinbarungen zwischen Vermieter und Eifel-Unterkunft.
AGB für das Online-Reisebüro
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