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Eifel-Unterkunft
AGB

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AGB für Unterkunftsvermittlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Mieter mit Wohnsitz in Deutschland

1. Allgemeines
Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind
Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen (im
folgenden auch «Vertragspartner» genannt)
und dem jeweiligen Vermieter. Eifel-Unterkunft
ist dementsprechend nicht Ihr Vertragspartner,
sondern lediglich, Vermittler (Buchungsstelle).
Vor Ort wird der Leistungsträger (Schlüsselhalter) als
Ansprechpartner für Sie tätig.
2. Abschluss des Vertrages
2.1
Mit der Anfrage beauftragen Sie uns
den Abschluss eines Mietvertrages
über das von Ihnen ausgewählte Objekt verbindlich
vorzunehmen. Die Anmeldung kann online,
schriftlich, mündlich oder fernmündlich in
bei Eifel-Unterkunft vorgenommen werden. Die
Anmeldung erfolgt auch für alle darin benannten
Teilnehmer. Für deren Vertragsverpflichtung
haben Sie als unser Auftraggeber wie
für Ihre eigene Verpflichtung einzustehen, sofern
Sie sie durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben.
2.2 Der Vertrag kommt mit Zustellung der
Buchungsbestätigung zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist darin ein
neues Angebot zu sehen, an das wir uns für
die Dauer von 10 Tagen gebunden halten. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb
der Bindungsfrist die Annahme erklären.
3. Bezahlung/Sicherungsschein
Zahlungen des Vertragspartners werden grundsätzlich
vor Ort beim Vermieter geleistet.
Sollte der Vermieter eine Anzahlung verlangen, sendet
der Vermieter eine eigene Buchungsbestätigung.
4. Leistungen/Preise
4.1
Die vertraglich vereinbarten Leistungen
ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen
der jeweiligen Vermieter unter www.eifel-unterkunft.de
4.2 Die jeweiligen Preise sind vom Vermieter festgelegt
und werden unter www.eifel-unterkunft.de angeboten.
4.3 Die angebotenen Preise sind Endpreise, sofern es bei
den Vermietern nicht anders angegeben..
In Einzelfällen wird die Energie durch
Verbrauchsmessung berechnet; dies ist in der
Leistungsbeschreibung vermerkt. Endreinigung,
Wäsche und Ortstaxe sind – sofern nicht
anders vereinbart – ebenfalls im Preis inbegriffen,
andernfalls in der Preisangabe gesondert
ausgewiesen. Nicht im Mietpreis enthalten
und an Ort und Stelle zu bezahlen sind
vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen
(z. B. zusätzliche Reinigung, zusätzliche Bettwäsche,
Kaminholz usw.).
Hotelpreise sind grundsätzlich Endpreise.



5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Leistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden sollten und die vom Vermieter
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit diese Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der vertraglich zugesagten
Leistung nicht beeinträchtigen. Andernfalls
haben Sie das Recht, innerhalb von
fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung ohne
Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Alternativ
können Sie die Zurverfügungstellung
eines mindestens gleichwertigen Mietobjektes
verlangen, wenn wir in der Lage sind, ein solches
Mietobjekt ohne Mehrpreis aus unserem
Angebot anzubieten. Im Falle des Rücktritts
vom Vertrag werden bereits erfolgte Zahlungen
umgehend rückvergütet.
5.2 Die Gewährleistungsansprüche bleiben
von der Änderung unberührt.
5.3 Der jeweilige Vermieter behält sich vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise
im Fall der Erhöhung oder Einführung von
Steuern oder Abgaben für von uns zu erbringende
Leistungen oder einer Änderung der
für das Mietobjekt einschlägigen Wechselkurse
in dem Umfang zu ändern, wie sich deren
Erhöhung pro Teilnehmer auf den Mietpreis
auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und
dem vereinbarten Mietbeginn mehr als 4 Monate
liegen.
5.4 Im Fall einer nachträglichen Änderung
des Preises oder einer Änderung einer wesentlichen
Leistung wird der Vermieter Sie als Vertragspartner
unverzüglich davon in Kenntnis
setzen. Preiserhöhungen ab dem 22. Tag
vor Mietbeginn sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie innerhalb
von fünf Tagen nach Kenntnisnahme von
der Preiserhöhung berechtigt, kostenfrei vom
Vertrag zurückzutreten. Alternativ können
Sie die Zurverfügungstellung eines mindestens
gleichwertigen Mietobjektes verlangen,
wenn wir in der Lage sind, ein solches ohne
Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten.
6. An- und Abreise/ Verkürzung
oder Verlängerung des Aufenthaltes
6.1
An- und Abreisedaten erhalten Sie mit der
Buchungsbestätigung..
Sollte der Vertragspartner später als
19.00 Uhr anreisen, ist der Schlüsselhalter
rechtzeitig darüber zu informieren (die
Adresse und die Kommunikationsnummern
des Schlüsselhalters ist den Unterlagen zu entnehmen).
Kann das Objekt nicht zum vereinbarten
Zeitpunkt übernommen werden, z. B.
infolge erhöhten Verkehrsaufkommens,
Streiks usw. oder aus persönlichen Gründen,
bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Gleiches
gilt, wenn Sie als Vertragspartner das
Objekt vorzeitig verlassen.
6.2 Die Verlängerung des Aufenthalts ist
rechtzeitig mit dem Vermieter abzustimmen.
7. Rücktritt/Umbuchungen/
Ersatzperson
7.1
Sie sind jederzeit vor Reisebeginn zum
Rücktritt berechtigt. Maßgebend für die
Höhe der anfallenden Rücktrittsgebühren ist
der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns
als Reiseveranstalter. Die Rücktrittsgebühren
betragen:
Die Rücktrittsgebühren legt der jeweilige Vermieter fest.
Sie erhalten die Rücktrittsbedingungen mit der
Buchungsbestätigung.
Abweichend von diesen pauschalierten
Rücktrittsgebühren bleibt Ihnen als Vertragspartner
das Recht des Nachweises
eines geringeren Schadens unbenommen.
7.2 Bis zum Beginn der Mietzeit können Sie
verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag
eintritt (Ersatzmieter). Der Vermieter ist berechtigt,
dem Eintritt des Dritten zu widersprechen,
wenn seiner Teilnahme besondere Mieterfordernisse,
gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen.
7.3 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften
Sie und der Dritte als Gesamtschuldner
für den Mietpreis und die durch den Eintritt
des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7.4 Sofern Sie einen geeigneten Ersatzmieter
stellen oder eine Weitervermietung durch den Vermieter
erfolgt, entfallen die Rücktrittskosten für den
Zeitraum der Weitervermietung.
7.5 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung.
8. Höhere Gewalt
Beide Vertragspartner, also Sie und der Vermieter, sind
berechtigt, vom Vertrag vor Mietbeginn
zurückzutreten oder den Vertrag nach Mietbeginn
zu kündigen, wenn bei Vertragsschluss
nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare
Umstände, wie z.B. Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen
etc. den Aufenthalt im Mietobjekt
unmöglich machen, erheblich beeinträchtigen,
erschweren oder gefährden. Bereits
bezahlte Gelder werden zurückbezahlt. Wir
können jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende
Leistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen.
9. Pflichten des Vertragspartners
9.1
Der Vertragspartner sowie die übrigen
Teilnehmer haben das Mietobjekt, sein Inventar
und – sofern vorhanden – die Gemeinschaftseinrichtungen
sorgfältig zu behandeln.
Etwaig bestehende Hausordnungen sind zu
beachten, insbesondere ist Rücksicht auf
Nachbarn zu nehmen.
9.2 Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten
Zahl von Personen belegt werden. Zusätzliche
Personen können vom Schlüsselhalter
abgewiesen oder gesondert in Rechnung
gestellt werden.
9.3 Verursacht der Vertragspartner oder ein
Teilnehmer einen Schaden am Mietobjekt, ist
dieser unverzüglich dem Schlüsselhalter zu
melden. Er haftet für alle von ihm oder den
übrigen Teilnehmern während der Mietzeit
verursachten Schäden.
10. Mängelanzeige
10.1
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften verpflichtet, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden
Schaden so gering wie möglich zu
halten oder zu vermeiden. Insbesondere besteht
die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich
beim Schlüsselhalter anzuzeigen.
10.2 Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht
nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit
nicht zu. Sollte sich das Objekt nicht in vertragsgemäßem
Zustand befinden oder Sie
oder ein anderer Teilnehmer einen Schaden
erleiden, so können Sie Abhilfe verlangen. In
diesem Fall haben Sie sich als Vertragspartner
unverzüglich an den Vermieter mit der
Bitte um Abhilfe zu wenden. Falls dieser den
Mangel nicht innerhalb angemessener Frist
beheben oder den Schaden beseitigen kann,
haben Sie sich an uns als Vermittler zu
wenden, damit geeignete Maßnahmen ergriffen
werden können, um die Beanstandung zu
überprüfen sowie die Leistungsstörung zu beseitigen
oder adäquaten Ersatz zu schaffen.
10.3 Vermieter, Schlüsselhalter
sind berechtigt Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche
Erklärungen abzugeben. Ansprüche wegen
nicht vertragsgemäßer Erbringung von
Leistungen hat der Vertragspartner innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehenem
Mietende an den Vermieter schriftlich geltend zu
machen. Voraussetzung eines Anspruches ist,
dass die Leistungen bzw. von Ihnen angenommenen
Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß
erbracht wurden, der Mangel unverzüglich
angezeigt wurde und eine Abhilfe nicht
erfolgte bzw. nicht möglich war.
10.4 Ist die Leistung durch Mängel des Mietobjektes
ganz erheblich beeinträchtigt, so ist
der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag
zu kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel,
dass er uns unter angemessener Fristsetzung
zur Abhilfe aufgefordert hat und diese Frist
ergebnislos verstrichen ist. Der Fristsetzung
bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich
ist.
11. Haftung/Verjährung
11.1
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für die
sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Mietobjekte, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
im Prospekt bzw. der Änderungen
nach Ziffer 4 und die ordnungsgemäße
Erbringung der Leistungen.
11.2 Die Haftung für andere als Personenschäden
(z. B. Sach- und Vermögensschäden)
ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt,
soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wurde und derVermieter
für einen dem Vertragspartner entstandenen
Schaden wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers allein verantwortlich
sind.
11.3 Ein Schadensanspruch ist insoweit beschränkt
oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften,
die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, ein
Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder ausgeschlossen ist.
11.4 Für Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag
wird unabhängig von der erforderlichen Geltendmachung
der Ansprüche nach einem
Monat (vgl. Ziffer 10 3. Absatz) eine Verjährungsfrist
von einem Jahr vereinbart. Die
Verjährung beginnt an dem Tag des vertraglich
vorgesehenen Mietendes. Die Verjährung
ist nach Geltendmachung solcher Ansprüche
bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Fortsetzung
der Verhandlungen schriftlich ablehnen.
12. Sonstiges
12.1
Dieser Vertrag bestimmt sich nach deutschem
Recht.
12.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge.
Das gleiche gilt für vorliegende allgemeine
Vertragsbedingungen.



Heimbach, 01.01.2008
Eifel-Unterkunft

A G B  F Ü R V E R M I E T E R

Zusätzlich zu den o.a. AGB gelten für Vermieter die jeweiligen
Vermittlungsvereinbarungen zwischen Vermieter und Eifel-Unterkunft.

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